Das Clanforum von -Final Hellfire-
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Das Clanforum von -Final Hellfire-


 
StartseiteNeueste BilderSuchenAnmeldenLogin

 

 Satzung (Stand: 03.03.2010)

Nach unten 
AutorNachricht
Gast
Gast




Satzung (Stand: 03.03.2010) Empty
BeitragThema: Satzung (Stand: 03.03.2010)   Satzung (Stand: 03.03.2010) EmptyDo März 11, 2010 5:43 pm

§1 Die Klinge Khairs - Selbstverständnis und Ziel:
Die Klinge Khairs ist ein eigenständiger Clan, dessen Intention es ist in der Gemeinschaft Spielfreude und viel Spaß zu haben.
Die Clanführung organisiert und delegiert zur Erreichung von Clan- und Einzelzielen.
Das wirkliche Leben hat jederzeit Vorrang.

§2 Clanleben:
Eine aktive Beteiligung am Clanleben ist Voraussetzung für gemeinschaftliches Miteinander. Dazu gehören:
- die Priorität Clan. Man hilft immer im Rahmen seiner Möglichkeiten
- das Einschalten des Clanchats bei Spielbeginn
- das Sauberhalten des eigenen Postfaches
- respektvolles Miteinander im Chat. Nettiquette und Chatiquette sind hierfür Anhalt
- bei Unstimmigkeiten oder Problemen ist die Clanführung um Rat zu fragen
- die Benutzung des Forums
- Informationspflicht (Forum und Nachrichten) 1x wöchentlich
- das Verhalten gegenüber clanexternen Spielern muss, ohne stark dagegensprechende Gründe, stets respektvoll sein
Mehrfache Verstöße tragen Strafen nach sich.
Die Möglichkeit des TS soll genutzt werden.

§2a Strafen:
Strafen können sein:
- Abmahnungen (Gelbe Karte)
- Vermögensstrafen
- Verstoßen aus dem Clan (tritt nur bei schwerwiegenden Situationen auf)
Höhe der Strafe wird von der Clanführung im Einzelfall festgelegt.

§2b Clanführung:
Die Clanführung besteht aus dem Hüter der Klinge, dem Hütehund, dem Diplomaten, dem Schatzmeister, sowie Klingenmeister und Waffenmeistern.
Sie haben TS zu nutzen.

§3 Clanaufnahme:
(1) Will ein Spieler der Klinge Khairs beitreten, so hat er bei der einer Person der Clanführung vorstellig zu werden.
(2) Er beginnt seinen Weg im Clan im Rang Anwärter mit einer zweiwöchigen Probezeit.
(3) Er erhält den Rang Kadett, sofern er die zweiwöchige Probezeit bestanden, jedoch folgende Punkte noch nicht erreicht hat:
1. Erfüllung des 18. Lebensjahres im wirklichen Leben
2. Erreichen des 5. Levels im Spiel
3. Kühnheitsrang Krieger
(4) Sind sowohl die Probezeit nach § 3(2), als auch die Punkte nach § 3(3)1.-3. erfüllt, wird der Spieler in die Kriegerkaste des Clans aufgenommen, die Aufnahmephase endet und der Clanrang Krieger wird erteilt.
(5) Während der Aufnahmephase jedoch kann ein Spieler jederzeit und ohne Begründung vom Hüter der Klinge, dem Hütehund oder dem Klingenmeister aus der Gemeinschaft verwiesen werden.

§4 Besitzstandswahrung bezüglich der Aufnahme:
Spieler, die vor dem 21.08.2009 ihre Aufnahme begonnen haben, müssen die unter §3 stehenden Voraussetzung nicht nachweisen.

§5 Ränge und Zuständigkeiten:
1. Der Hüter der Klinge ist das Oberhaupt des Clans. Er trägt die Verantwortung zur Einhaltung der Satzung. Ihm zur Seite steht sein Stellvertreter der Hütehund.
a) Der Hütehund ist für Auskünfte der verschiedenen Quests zuständig und für die Auflistungen der einzelnen Quests im Forum.
b) Der Diplomat ist für die Aufrechterhaltung des Kontakts zu unseren Partnerclans und Freundschaften zu den Singleplayern zuständig.
c) Der Schatzmeister ist zuständig für sämtliche Handelsaktionen des Clans.
d) Die Waffenmeister sind für die Ausbildung und Unterstützung im Bereich Kampf zuständig, sowie für Organisation von Gruppen für Instanzen.
e) Der Klingenmeister ist Clangründer und als Berater des Hüters in der Clanführung tätig. Ferner schult er die Waffenmeister in Taktik.
2. Beförderungen können vom Hüter der Klinge, dem Hütehund oder dem Klingenmeister ausgesprochen werden. Kriterien sind hierfür: Eignung, Leistung, Befähigung.
3. Degradierungen sind vom Hüter der Klinge auszusprechen. Eine Begründung hat zu erfolgen. Der Hüter kann diese Befugnis an den Hütehund oder den Klingenmeister abtreten.
4. Genauere Beschreibungen sind dem Clanforum, sowie den Nachrichten zu entnehmen.

§6 Versammlungen und Entscheidungen:
1 .Versammlungen sind in den Nachrichten mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. Orte für Versammlungen sind der Clanchat/Gruppenchat und/oder der Ratskeller.
2. Spieler, die nicht an diesen teilnehmen können, sollen frühstmöglich die Clanführung informieren.
3. Versammlungen sind beschlussfähig, wenn 50 v.Hdt. aktive Spieler an der Versammlung teilnehmen.
4. Eine Entscheidung ist gültig wenn mehr als 50 v.Hdt. der Versammelten ihr zustimmt.
5. Der Hüter der Klinge hat ein Vetorecht. Er hat ein alleiniges Entscheidungsrecht, wenn keine Versammlung mehr einberufen werden kann.
6. Eine Entscheidung in o.g. Sinn ist eine Entscheidung, deren Konsequenz sich auf das Spielverhalten der Einzelspieler auswirkt.
7. Aktive Spieler in o.g. Sinn sind Spieler, die in den vorangegangenen 6 Tagen vor dem Versammlungstag von einem Spieler der Clanführung online gesehen wurden und den Rang Krieger inne haben.
8. Der Clan versammelt sich mindestens einmal jeden Monat.

§7 Ausbildung:
Jedem Spieler ist die Möglichkeit gegeben sich bei den zuständigen Waffenmeistern Tipps zu holen. Ferner ist jeder Spieler angehalten eigene Erfahrungen mit in den Clan einzubringen.

§8 Handel:
1. Für den Handel ist der Schatzmeister zuständig. Der Hüter der Klinge ist verantwortlich.
2. Claninterne Preise können von diesem vorgegeben werden, um die Gleichbehandlung zu wahren.
3. Der Schatzmeister bestimmt was jedes Clanmitglied für den Clanhandel beizutragen hat und achtet dabei darauf, dass es der jeweiligen Berufserfahrung angepasst ist.
4. Bei Handel mit Rüstungsteilen und anderen Gegenständen mit einem Marktwert von über 10 Gold sollte die Clanführung um Rat gefragt werden. Informationen finden sich im Forum.

§9 Ränge:
Die genauere Beschreibung der Ränge ist dem Clan-Forum zu entnehmen.

§10 Geheimhaltung :
Claninternas sind in jeder Art und Weise nicht zu veröffentlichen. Ein Verstoß ist strafbar.

§11 Salvatorische Klausel:
Sollten ein oder mehrere Paragraphen unwirksam werden oder neue hinzukommen, bleibt diese Satzung weiterhin gültig.
Nach oben Nach unten
 
Satzung (Stand: 03.03.2010)
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Satzung 12.05.2010

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Das Clanforum von -Final Hellfire- :: Willkommen :: Satzung-
Gehe zu: