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 Satzung 12.05.2010

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BeitragThema: Satzung 12.05.2010   Satzung 12.05.2010 EmptyMi Mai 12, 2010 2:37 pm

§1 Die Klinge Khairs
Die Klinge Khairs ist ein eigenständiger Clan, dessen Intention es ist in der Gemeinschaft viel Spaß zu haben. Das wirkliche Leben hat jedoch JEDERZEIT Vorrang.

§2 Clanleben:
Eine aktive Beteiligung am Clanleben ist Voraussetzung für gemeinschaftliches Miteinander. Dazu gehören:
- das stetige Helfen im Rahmen seiner Möglichkeiten
- das Einhalten des speziellen Verhaltenskodex
- das Einschalten des Clanchats bei Spielbeginn
- die Nutzung des Forums
- Informationspflicht (Forum und Nachrichten) mindestens 1x wöchentlich
- das Verhalten gegenüber Spielern muss, ohne stark dagegensprechende Gründe, stets respektvoll sein. U.a. sind Nettiquette und Chatiquette ein Anhalt hierfür

Ein Verstoß kann eine Strafe zur Folge haben.
Die Möglichkeit des TS soll genutzt werden.

§3 Spezieller Verhaltenskodex:
1. Es werden nur Menschen angegriffen, von welchen man auch einen Skalp erhalten kann.
Daher darf das Level des Gegners nicht geringer sein als das eigene Level vermindert um zwei.
2. Es werden in der Region „Fej-Go-Inseln“ keine Menschen angegriffen, es sei denn
man eilt einem Magmaren zu Hilfe, der angegriffen wurde.
3. Es werden in der Ebene des Wahnsinns keine Menschen ab Level 7 angegriffen, es sei denn man eilt einem Magmaren zu Hilfe, der angegriffen wurde.
4. Es werden in der Auktion keine Gegenstände über dem Systemwert verkauft, wenn
a) es diesen Gegenstand in den Läden Khairs zu kaufen gibt UND
b) die Gewinnerzielungsabsicht auf Kosten unerfahrener Spieler mehrfach zu erreichen versucht wird.
5. Es wird nicht willkürlich gehenkert.
6. Es wird nicht willkürlich mit Angriffsmoroks angegriffen.
7. Claninternas sind in keiner Art und Weise zu veröffentlichen.
8. Ein Verstoß gegen den Kodex ist strafbar.
9. Sollte ein Verhalten nicht explizit im Kodex aufgeführt sein und dennoch das Ansehen des Clans gefährden, hat der Hüter trotzdem, zum Schutz der anderen, die Pflicht das Clanmitglied zu bestrafen.

§4 Strafen:
Strafen können sein:
- Abmahnungen (Gelbe Karte)
- Vermögensstrafen
- Verstoßen aus dem Clan
Die Höhe des Strafmaßes wird vom Hüter der Klinge im Einzelfall festgelegt.

§5 Clanaufnahme:
(1) Will ein Spieler der Klinge Khairs beitreten, so hat er beim Diplomaten im Spiel oder über das Forum im Bereich Bewerbung vorstellig zu werden. Der Link ist den Nachrichten zu entnehmen.
(2) Er beginnt seinen Weg im Clan im Rang Anwärter mit einer zweiwöchigen Probezeit.
(3) Er erhält den Rang Kadett, sofern er die zweiwöchige Probezeit bestanden, jedoch folgende Punkte noch nicht erreicht hat:
1. Erfüllung des 18. Lebensjahres im wirklichen Leben
2. Kühnheitsrang: Krieger
(4) Sind sowohl die Probezeit nach § 5(2), als auch die Punkte nach § 5(3)1.-2. erfüllt, wird der Spieler in die Kriegerkaste des Clans aufgenommen, die Aufnahmephase endet und der Clanrang Krieger wird erteilt. Der Spieler erhält das Privileg Vocis, Stimmberechtigung an der Clanversammlung.
(5) Während der Aufnahmephase jedoch kann ein Spieler jederzeit und ohne Begründung von der Clanführung der Gemeinschaft verwiesen werden.
(6) Ausnahmen bei der Aufnahme können ausschließlich vom Hüter der Klinge gestattet werden.

§6 Ränge und Zuständigkeiten:
1. a) Der Hüter der Klinge ist das Oberhaupt des Clans. Er trägt die Verantwortung zur Einhaltung der Satzung. Ihm zur Seite steht sein Stellvertreter.
b) Der Stellvertreter ist für Fragen, Wünsche und Anträge der Clanmitglieder verantwortlich.
c) Der Diplomat ist für die Aufrechterhaltung des Kontakts zu unseren Partnerclans und Freundschaften zu den Singleplayern zuständig. Ferner Obliegt ihm die Nachwuchswerbung.
d) Der Schatzmeister ist zuständig für sämtliche internen und externen Handelsaktionen des Clans.
e) Die Waffenmeister sind für die Ausbildung und Unterstützung im Bereich Kampf zuständig, sowie für Organisation von Gruppen für Instanzen, sowie Questfragen.
Für den Rang Waffenmeister, bedarf es die Bewerbung eines Kriegers beim Hüter.
2. Beförderungen können vom Hüter der Klinge oder seinem Stellvertreter ausgesprochen werden. Kriterien sind hierfür: Eignung, Leistung, Befähigung.
3. Degradierungen sind vom Hüter der Klinge auszusprechen. Eine Begründung hat nur dem Degradierten gegenüber zu erfolgen. Der Hüter kann diese Befugnis an seinen Stellvertreter abtreten.
4. Eine genaue Beschreibung, sowie die nicht aufgeführten Ränge sind dem Clanforum, Zuständigkeiten in persona den Nachrichten zu entnehmen.

§7 Ausbildung:
Jedem Spieler ist die Möglichkeit gegeben sich bei den zuständigen Waffenmeistern Tipps zu holen. Ferner ist jeder Spieler angehalten eigene Erfahrungen mit in den Clan einzubringen.

§8 Handel:
1. Für den Handel ist der Schatzmeister zuständig. Der Hüter der Klinge ist verantwortlich.
2. Claninterne Preise können von diesem vorgegeben werden, um die Gleichbehandlung zu wahren.
3. Der Schatzmeister bestimmt was jedes Clanmitglied für den Clanhandel beizutragen hat und achtet dabei darauf, dass es der jeweiligen Berufserfahrung angepasst ist, um die Berufserfahrung der Spieler zu fördern, sowie ein Ressourcengleichgewicht herzustellen. Der Handelserlös ersetzt die Clansteuer, gelagerte Ressourcen werden zu Gunsten der Clanmitglieder eingesetzt.
4. Bei Handel mit Rüstungsteilen und anderen Gegenständen mit einem Marktwert von über 10 Gold sollte die Clanführung um Rat gefragt werden. Informationen finden sich im Forum.
Sollte die Clanführung nicht gefragt werden, und dem Clanmitglied oder Clan negative Konsequenzen aus dem Handel resultieren, kann dies eine Strafe gemäß Satzung zur Folge haben.

§9 Versammlungen und Entscheidungen:
1 .Versammlungen sind in den Nachrichten mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. Orte für Versammlungen sind der Clanchat/Gruppenchat und/oder der Ratskeller.
2. Spieler, die nicht an diesen teilnehmen können, sollen frühstmöglich die Clanführung informieren.
3. Versammlungen sind beschlussfähig, wenn 50 v.Hdt. aktive, stimmberechtigte Spieler an der Versammlung teilnehmen.
4. Eine Entscheidung ist gültig wenn mehr als 50 v.Hdt. der versammelten Stimmberechtigten eine Wahl zugunsten oder gegen die Entscheidung getroffen haben. Enthaltungen entfallen aus der Berechnung.
5. Der Hüter der Klinge hat ein Vetorecht. Zudem hat er ein alleiniges Entscheidungsrecht, wenn keine Versammlung mehr einberufen werden kann.
6. Eine Entscheidung in o.g. Sinn ist eine Entscheidung, deren Konsequenz sich auf das Spielverhalten der Einzelspieler auswirkt.
7. Aktive Spieler in o.g. Sinn sind Spieler, die in den vorangegangenen 6 Tagen vor dem Versammlungstag von einem Spieler der Clanführung online gesehen wurden und den Rang Krieger inne haben.
8. Der Clan soll sich einmal jeden Monat versammeln.

§10 Clanführung:
Die Clanführung besteht aus dem Hüter der Klinge, seinem Stellvertreter, dem Diplomaten, dem Schatzmeister, sowie den Waffenmeistern.
Sie haben TS zu nutzen.

§11 Salvatorische Klausel:
Die Gültigkeit dieser Satzung bleibt auch dann unberührt, wenn neue Paragraphen hinzukommen, alte Paragraphen entfallen oder Änderungen vorgenommen werden.
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